| Gesundheitsfürsorge in CZ |
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Kurzübersicht des tschechischen Systems der Gesundheitsfürsorge: 1. Wer ist versichert? Das tschechische System beruht auf Kranken-Pflichtversicherung, in das Versicherte, Arbeitgeber und Staat beitragen. Vom Gesetz her werden Personen mit Wohnsitz auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und Arbeitnehmer eines Arbeitgebers mit dem Sitz auf dem Gebiet der Tschechischen Republik versichert. Seit 01.05.2004 werden vom Gesetz her auch selbständig erwerbstätige Personen aus einem anderen EU-Staat, die ihre Tätigkeit in der Tschechischen Republik ausüben, und Arbeitnehmer der Arbeitgeber mit dem Sitz in einem anderen Staat der EU versichert. Jeder Versicherte kann einmal pro Jahr seine Krankenkasse wechseln. 2. Wer zahlt die Versicherungsbeiträge? 1. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen zusammen 13,5% eines Bruttogehalts. Davon zahlt der Arbeitnehmer 4,5% und der Arbeitgeber 9%. 2. Selbständig erwerbstätige Personen zahlen 13,5% vom 50% des erreichten Gewinns. Der Minimal-Versicherungsbeitrag beträgt 1360,- CZK pro Monat. 3. Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen (zum Beispiel Frauen im Haushalt) zahlen die Versicherungsbeiträge selbst. Der monatliche Versicherungssatz beträgt 1080,- CZK. 4. Staat zahlt die Versicherungsbeiträge für Arbeitslose, Rentner, Studenten, Frauen auf Mutterschaftsurlaub, Frauen, die ein Kind bis 7 Jahre oder mehr Kinder bis 15 Jahre in Pflege haben, Gefangene, Soldaten und Personen, die Sozialfürsorgeleistunge beziehen. Staat zahlt die Versicherungsbeiträge für 53% der Bevölkerung. Der Versicherungsbeitrag beträgt 13,5% vom 80% des Mindestlohns. Zur Zeit zahlt der Staat für einen Staatsversicherten ca. 500,- CZK pro Monat. Die Versicherungsbeiträge von Arbeitgebern, erwerbstätigen Personen und Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen beziehen die einzelnen Krankenkassen direkt. Staat zahlt die Versicherungsbeiträge in den so genannten Umlagefonds. Von hier werden die bezogenen Versicherungsbeiträge den einzelnen Krankenkassen geteilt. 3. Struktur der Krankenversicherung: Das tschechische System der Krankenversicherung wird von neun Krankenkassen verwaltet. Die grösste von ihnen, Vseobecna zdravotni pojistovna /Allgemeine Krankenkasse/, versichert 66% der Bevölkerung. Ihre Zahlungsfähigkeit wird vom Staat garantiert. Ihre Tätigkeit wird von dem Sondergesetz über Allgemeine Krankenkasse geregelt. Die anderen acht Krankenkassen werden in ihrer Tätigkeit vom Gesetz über Arbeitnehmer-Versicherungsanstalten regerelt. Sechs Krankenkassen üben ihre Tätigkeit auf dem ganzen Gebiet der Tschechischen Republik aus, die anderen konzetrieren sich nur auf bestimmte Regionen. Krankenkassen dürfen keinen Gewinn erreichen. Trotzdem es ursprünglich die Absicht gab, daß Krankenkassen mit dem Angebot verschiedener Dienstleistungen miteinander im Wettbewerb stehen, haben sie zur Zeit für einen solchen Wettbewerb nur wenig Raum. 4. Von Krankenversicherung bezahlte Gesundheitsfürsorge
Es gibt drei Medikamente-Listen. Die in der ersten Liste angegebenen Medikamente werden in voller Höhe von der Krankenkasse bezahlt. Die in den anderen zwei Listen angegebenen Medikamente müssen teilweise oder ganz vom Patienten gezahlt werden. Bei einer stomatologischen Behandlung werden von der Krankenversicherung nur das Grundmaterial und die Behandlung bezahlt. Nur ein beschränkter Umfang der Gesundheitspflege wird von der Krankenversicherung nicht bezahlt, z.B. kosmetische Chirurgie ohne gesundheitlichen Grund. Medizinische Mittel werden von der Krankenversicherung völlig oder teilweise bezahlt. Der finanzielle Selbstbehalt der Patienten beträgt in Kosten des tschechischen Gesundheitsfürsorgesystems durchschnittlich 8%. Es handelt sich vor allem um Medikamente und stomatologische Pflege. 5. Verträge mit Gesundheitspflegegeber Regelmäßig verlaufen Rahmenverhandlungen unter Vertretern der Gesundheitspflegegeber, Krankenkassen, Krankenhausverband, gesellschaftlichen Organisationen und Patienten-Verband. Das Ergebnis dieser Verhandlungen sind so genannte Rahmenverträge. In ihrem Rahmen schliessen die Krankenkassen die Verträge mit einzelnen Gesundheitspflegegebern. Die Bedingungen dieser individuellen Verträge können teilweise unterschiedlich sein. Der Gesundheitspflegegeber kann einen Vertrag mit mehreren oder sogar mit allen Krankenkassen schliessen. Ein nur sehr kleiner Teil der Gesundheitspflegegeber hat keinen Vertrag mit Krankenkasse. 6. Sonstige finanzielle Quellen Neben der Systemfinanzierung vom System der Kranken-Pflichtversicherung gibt es andere, weniger bedeutende Finanzierungsquellen. Es handelt sich vor allem um Beiträge vom Staats- oder regionalem Budget, finanzieller Selbstbehalt der Patienten und Spenden. 7. Ausgaben Die sämtlichen Jahresausgaben des tschechischen Systems der Krankenversicherung sind ungefähr 6 Milliarden EUR. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten pro einen Versicherten betragen ungefähr 500,- EUR. |
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| Aktualizováno ( Středa, 11 leden 2012 10:06 ) |